Mit Wohn Riester ins Eigenheim
Eigenheimrente
Wohn-Riester ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Eigenheimrentengesetz (EigRentG).
Dieses sieht vor, selbstgenutzte Wohnimmobilien in die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester Rente) mit einzubeziehen.
Die Wohnriester Förderung tritt somit gewissermaßen in die Fußstapfen der 2005 abgeschaften Eigenheimzulage.
Die Wohn Riester Förderung umfasst:
- den Erwerb einer Wohnung in einem eigenen Haus (auch Mehrfamilienhaus)
- den Erwerb einer Eigentumswohnung
- den Erwerb einer Genossenschaftswohnung
- den Erwerb eines lebenslagen, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
So funktioniert die Eigenheimrente
Die Förderung umfasst grundsätzlich drei Ansätze.
- Die Entnahme aus einem Riester Vertrag zum Kauf oder Bau von Wohneigentum
- Die Entnahme zur Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase
- Die geförderte Tilgung eines Darlehens für den Kauf oder Bau von Wohneigentum
Entnahme von Vertragsguthaben
Wer auf seinem Riester Vertrag bereits angespartes Guthaben besitzt, kann dieses zur Anschaffung oder zur Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum entnehmen. Voraussetzung: Der Erwerb muss innerhalb eines Monats vor dem Antrag auf die Entnahme oder bis zu 12 Monate nach der Entnahme erfolgen.
Eine Rückzahlung des entnommenen Kapitals ist – im Gegensatz zur Zeit vor dem Eigenheimrentengesetz – nicht mehr verpflichtend.
Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase
Ausgenommen von oben erwähnter Förderung sind praktisch alle Immobilien, die vor dem 1. Januar 2008 gekauft oder selbst gebaut wurden.
Allerdings ist die steuerunschädliche Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung vor 2008 erworbener Immobilien zu Beginn der Auszahlungsphase (60. – 68. Lebensjahr) möglich. Diese Variante stellt zumindest eine Alternative zum sonst geltenden, nur 30prozentigen Kapitalwahlrecht dar.
Förderung der Tilgung eines Darlehens
Den wohl wesentlichen Aspekt der Wohn-Riester Förderung stellt die Förderung von Tilgungsleistungen als Altersvorsorgeaufwendungen dar. Soll heißen, wen Sie heute eine selbstgenutzte Immobilie kaufen oder bauen möchten, können Sie für die Tilgung der Baufinanzierung die staatliche Förderung der Riester Rente in Anspruch nehmen.
Daher wurden mit Einführung des Eigenheimrentengesetzes zwei neue Riester Produkte geschaffen: